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   BGH, 15.10.2009 - V ZB 76/09 (1)   

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https://dejure.org/2009,18304
BGH, 15.10.2009 - V ZB 76/09 (1) (https://dejure.org/2009,18304)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2009 - V ZB 76/09 (1) (https://dejure.org/2009,18304)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - V ZB 76/09 (1) (https://dejure.org/2009,18304)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Gegenstandswerts für Rechtsanwaltsgebühren bei der Vertretung eines Schuldners im Zwangsversteigerungsverfahren; Maßgeblichkeit des Werts der Hauptsache für die Bestimmung des Streitwerts für ein Verfahren über die Ablehnung eines Richters oder eines ...

  • Judicialis

    RVG § 26; ; ZPO § 765a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 26 Nr. 2; ZPO § 765a
    Bestimmung des Gegenstandswerts für Rechtsanwaltsgebühren bei der Vertretung eines Schuldners im Zwangsversteigerungsverfahren; Maßgeblichkeit des Werts der Hauptsache für die Bestimmung des Streitwerts für ein Verfahren über die Ablehnung eines Richters oder eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VerfGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 1 VB 46/15
    Das Vorbringen des Beschwerdeführers lässt zudem jegliche Auseinandersetzung damit vermissen, dass die Bemessung des Beschwerdewerts im Verfahren über die Ablehnung eines Richters oder Rechtspflegers in Literatur und Rechtsprechung zwar kontrovers diskutiert wird, die Festsetzung nach dem Wert der Hauptsache indes einer in Literatur und Rechtsprechung weit verbreiteten Auffassung entspricht und damit sachlich begründet und jedenfalls vertretbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15.10.2009 - V ZB 76/09 -, Juris Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2008 - 11 W 15/08 -, Juris Rn. 46; OLG Hamm, Beschluss vom 28.7.2015 - 32 W 9/15 -, Juris Rn. 5; Wöstmann, in: MüKo ZPO, 5. Auflage 2016, § 3 Rn. 110; Herget, in: Zöller , Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 3 Rn. 16 "Ablehnung" m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.01.2021 - 4 WF 258/20
    Er entspricht dem Verfahrenswert der Hauptsache (vgl. BGH Beschluss vom 15. Oktober 2009 - V ZB 76/09 - AGS 2010, 541 juris Rn. 2).
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